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Ratgeber · Datenschutz

Anonymer Patientenaufruf: datensparsam und DSGVO-konform

Mit Namen oder mit Wartenummer? Was die Datenschutzbehörden sagen, welche Aufrufarten es gibt und eine Checkliste, mit der Ihre Praxis diskret aufruft, ohne an Freundlichkeit zu verlieren.

  • Stand: Oktober 2026
  • Quellen verlinkt
  • Checkliste für das Team
Ruhiger Empfangsbereich einer Praxis
Rechtslage

Darf man Patienten mit Namen aufrufen?

Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auffassung der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes.

Schon die Tatsache, dass jemand in einer bestimmten Praxis wartet, kann etwas über die Gesundheit verraten. Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten, und nach Art. 5 DSGVO sollen nur so viele Daten verarbeitet werden wie nötig (Datenminimierung). Dazu kommt die ärztliche Schweigepflicht.

Den Aufruf mit Namen im Wartezimmer halten mehrere Landesdatenschutzbehörden trotzdem weiterhin für zulässig, darunter die Aufsichtsbehörden in Bayern, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Der Landesbeauftragte in Sachsen-Anhalt sieht dagegen keine Notwendigkeit für den Namensaufruf und verweist auf Alternativen wie Wartenummern (Zusammenfassung: dpc-datenschutz.de).

Einig sind sich die Stimmen in zwei Punkten:

  • Wer nicht mit Namen aufgerufen werden möchte, sollte anders aufgerufen werden, zum Beispiel mit einer Nummer.
  • Diagnosen und Behandlungsdetails gehören nicht in den Wartebereich, weder in den Aufruf noch in Gespräche am Empfang.
Varianten

Drei Arten, Patienten aufzurufen

VarianteSo funktioniert esGut zu wissen
Aufruf mit NamenName auf dem Wartezimmer-TV oder per LautsprecherPersönlich und vertraut; bei Widerspruch eine Alternative anbieten
Anonymer Aufruf mit WartenummerBei der Anmeldung gibt es eine Nummer; auf dem TV erscheinen Nummer und ZimmerDatensparsam; Patientinnen und Patienten müssen ihre Nummer kennen
KombinationNummer auf dem Bildschirm, persönliche Ansprache an der Tür des BehandlungszimmersDiskret im Wartezimmer und trotzdem persönlich

Welche Variante passt, hängt von Ihrer Praxis und Ihren Patientinnen und Patienten ab; viele Praxen bieten beides an.

Checkliste

Datensparsamer Aufruf in sieben Punkten

  1. Aufrufart festlegen: Namen, Nummern oder beides, und das im Team einheitlich umsetzen.
  2. Widerspruch ernst nehmen: Wer nicht mit Namen aufgerufen werden möchte, erhält eine Nummer.
  3. Nur Nötiges anzeigen: Nummer oder Name und das Zimmer, keine Leistung oder Diagnose.
  4. Nur Nötiges speichern: Für die Warteschlange genügen Nummer, gegebenenfalls Vorname oder Initialen und, mit Einverständnis, eine Mobilnummer für den SMS-Aufruf.
  5. SMS nur mit Einverständnis: bei der Anmeldung fragen und das Nein respektieren.
  6. Informieren: den Aufruf in der Datenschutzinformation der Praxis erwähnen und am Empfang kurz erklären.
  7. Vertrag mit dem Anbieter: Verarbeitet ein Dienstleister Daten für Ihre Praxis, brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Fragen Sie jeden Anbieter danach, auch uns.
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Aufruf mit Namen oder anonym, Sie entscheiden

Pro Praxis einstellbar

Das Wartezimmer-TV zeigt Namen oder anonyme Wartenummern, je nachdem, was Sie einstellen.

Nur, was der Aufruf braucht

Medizinische Angaben bleiben in Ihrer Praxissoftware; die Warteschlange braucht sie nicht.

Draußen warten per SMS

Wer zustimmt, wartet draußen und wird per SMS aufgerufen; das entlastet das Wartezimmer.

Quellen

Zum Nachlesen

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 5 (Grundsätze, u. a. Datenminimierung) und Art. 9 (besondere Kategorien personenbezogener Daten): EUR-Lex.
  • Zusammenfassung der Positionen der Landesdatenschutzbehörden zum Namensaufruf: dpc-datenschutz.de.
  • Für eine verbindliche Auskunft: die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes.
Weiterlesen

Mehr für Ihre Praxis

FAQ

Datenschutz beim Aufruf, kurz beantwortet

Ist der Aufruf mit Namen nach der DSGVO verboten?

Nach Auffassung mehrerer Landesdatenschutzbehörden, etwa in Bayern, im Saarland und in Schleswig-Holstein, nicht. Wer nicht mit Namen aufgerufen werden möchte, sollte aber anders aufgerufen werden. Verbindlich ist die Behörde Ihres Bundeslandes.

Was ist ein anonymer Patientenaufruf?

Patientinnen und Patienten erhalten bei der Anmeldung eine Wartenummer. Auf dem Wartezimmer-TV erscheinen nur Nummer und Zimmer, nicht der Name.

Welche Daten braucht ein Aufrufsystem?

Eine Nummer, gegebenenfalls Vorname oder Initialen und, wenn gewünscht, eine Mobilnummer für den SMS-Aufruf. Medizinische Angaben braucht die Warteschlange nicht.

Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Wenn ein Dienstleister für Ihre Praxis personenbezogene Daten verarbeitet, in der Regel ja. Fragen Sie jeden Anbieter danach, auch uns.

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